Erstkontakt-Formular.pdf
Mandaten-Fragebogen.pdf
Vollmacht.pdf
Beratunghilfe:
Beratungshilfe kann von einkommensschwachen Bürgern beantragt werden, um im Bedarfsfall eine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt beanspruchen zu können. Amtsgericht Offenbach am Main Eigene Formulare und Merkblätter Merkblatt Beratungshilfe Antrag zu finden unter der Website ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/formulare-und-merkblaetter Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe - mit Hinweisblatt zum Antrag Hinweisblatt Beratungshilfe - Information sheet on the application for advisory assistance (PDF, englisch)
Prozesskostenhilfe:
Wer nicht in der Lage ist, seinen Prozess selbst zu finanzieren, kann Prozesskostenhilfe vom Gericht bekommen. Prozesskostenhilfe gibt es auch für das Rechtsmittelverfahren (Berufung, Beschwerde, Revision) und für die Zwangsvollstreckung.
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe:
Der Richter bzw. die Richterin oder der Rechtspfleger, bzw. die Rechtspflegerin muss prüfen, ob die “Rechtsverfolgung” (z.B. die Klage oder beim Beklagten die Verteidigung gegen die Klage) Aussicht auf Erfolg hat und ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen. Je nach den finanziellen Verhältnissen muss die Hilfe in monatlichen Raten zurückgezahlt werden oder nicht. Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen wollen, füllen Sie bitte die bei Gericht erhältliche “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” sorgfältig und vollständig aus, fügen Sie Belege über Einkommen und Belastungen bei und reichen Sie sie bei dem Gericht ein, bei dem Ihr Prozess anhängig ist.
Risiko bei Prozesskostenhilfe:
Prozesskostenhilfe befreit nicht völlig von dem Risiko, Kosten tragen zu müssen. Sie tritt nur für die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren ein. Wer verliert, muss die Anwaltskosten der Gegenseite trotzdem bezahlen! Außerdem prüft das Gericht nachträglich, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben. Unter Umständen kann das Gericht dann die Kosten wieder zurückfordern.
Informationen zur Prozesskostenhilfe, können auch direkt von folgender unter der Website ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de - https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/kosten-und-zahlungen/prozesskosten-und-prozesskostenhilfe Zivilsachen - Formulare und Merkblätter “https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-von-z/formulare-und-merkbl%C3%A4tter/zivilsachen” abgerufen werden.